Die Kosten, die Ihnen bei Behandlungen durch Heilpraktiker entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Eine 100%ige oder anteilige Übernahme der Behandlungskosten erfolgt von den privaten Krankenversicherungen (PKV) oder den privaten Krankenzusatzversicherungen entsprechend den individuell vereinbarten Tarifen. Weiterhin ist die (Teil-)Übernahme durch die sog. Beihilfen (Beamte / Post) üblich.
Die Behandlung wird im Rahmen der Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) immer am Ende eines Monats in Rechnung gestellt.
Bei Fragen diesbezüglich stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung – rufen Sie mich einfach an. (0157 – 73 86 46 03)